Der Artikel geht der Frage nach, ob es im Islam Religionsfreiheit gibt oder geben kann. Ausgangspunkt ist der oft zitierte Koranvers, dass es keinen Zwang in der Religion gebe. Viele Muslime verstehen diesen Vers heute als Beleg dafür, dass Religionsfreiheit bereits im Koran angelegt sei. Der Text zeigt jedoch, dass die Auslegungsgeschichte dieses Verses und die konkrete historische Praxis deutlich komplexer sind.
Zunächst macht der Artikel deutlich, dass nicht einfach von einer durchgängigen islamischen Tradition der modernen Religionsfreiheit gesprochen werden kann. Zwar wurden nicht muslimische Gemeinschaften in islamisch geprägten Reichen vielfach geduldet und konnten ihre inneren Angelegenheiten häufig nach eigenem Recht regeln. Zugleich waren ihnen jedoch missionarische Tätigkeit, voller öffentlicher Status und bestimmte gesellschaftliche Ämter oft verwehrt. Damit gab es Schutz und begrenzte Duldung, aber keine Religionsfreiheit im heutigen Sinn.
Im theologischen Rückblick verweist der Text auf klassische islamische Denker wie die Mutaziliten. Diese deuteten den Koranvers nicht in erster Linie rechtlich, sondern theologisch. Gott zwingt den Menschen nicht zum Glauben, deshalb bleibt der Mensch innerlich frei, sich für oder gegen Gott zu entscheiden. Moderne muslimische Theologen knüpfen daran an und ziehen aus dieser theologischen Aussage eine rechtliche Folgerung. Wenn Gott selbst keinen Glaubenszwang ausübt, dann dürfe auch keine weltliche Instanz religiösen Zwang anwenden. Der Artikel betont jedoch, dass diese Deutung in der islamischen Welt bis heute keineswegs allgemein anerkannt ist.
Dies zeigt sich nach Ansicht des Autors auch in islamischen Menschenrechtserklärungen aus den Jahren 1981 und 1990. Zwar sprechen diese Texte von Religionsfreiheit, stellen sie aber unter einen Vorbehalt der Scharia. Dadurch bleibt offen, wie weit diese Freiheit tatsächlich reicht. Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass nach klassischem islamischem Recht der Abfall vom Islam als Hochverrat verstanden und unter Umständen mit dem Tod bestraft werden konnte. Gerade hier wird sichtbar, dass Gewissensfreiheit und traditionelle Rechtslehre in einem tiefen Spannungsverhältnis stehen.
Der Artikel beschreibt anschließend die sehr unterschiedliche Lage in mehrheitlich islamischen Ländern der Gegenwart. An einem Ende stehen Staaten wie Saudi Arabien, Iran oder Sudan, die sich ausdrücklich islamisch definieren und die Scharia zum alleinigen Maßstab staatlicher Gesetzgebung machen. In solchen Staaten kommt es nach dem Text zu schweren Verletzungen der Religions und Gewissensfreiheit. Dabei wird die Scharia nicht nur religiös verstanden, sondern auch als politisches Herrschaftsinstrument eingesetzt. Am anderen Ende des Spektrums stehen Länder wie die Türkei, deren Rechtssystem säkular ist. Dort bestehen Einschränkungen der Religionsfreiheit zwar ebenfalls, sie beruhen aber eher auf nationalistischer und säkularistischer Ideologie als auf islamischer Theologie.
Zwischen diesen Polen gibt es zahlreiche Abstufungen. Der Artikel nennt Staaten wie Syrien oder Jordanien, in denen traditionellen christlichen Kirchen ein relativ weiter Spielraum gewährt wird. Auch Indonesien wird als Beispiel angeführt, weil dort Religionsfreiheit verfassungsrechtlich anerkannt ist, wenn auch nur für bestimmte offiziell anerkannte Religionen. Zugleich macht der Text deutlich, dass selbst dort Diskriminierungen und Gewalt gegen Minderheiten vorkommen können. Religionsfreiheit ist in der islamischen Welt also weder einfach vorhanden noch einfach abwesend, sondern in höchst unterschiedlicher Weise ausgeprägt.
Einen wichtigen Schwerpunkt legt der Artikel auf neuere theologische Ansätze. Besonders hervorgehoben wird der Brief A Common Word aus dem Jahr 2007, der von zahlreichen islamischen Gelehrten unterzeichnet wurde. In diesem Schreiben wird erklärt, dass Gottesliebe und Nächstenliebe eine gemeinsame Grundlage für den Dialog und das friedliche Zusammenleben von Christen und Muslimen bilden. Aus dem Gebot der Nächstenliebe lasse sich auch die Achtung vor Religionsfreiheit ableiten. Der Artikel sieht darin einen wichtigen Schritt, auch wenn diese Argumentation offenbar vor allem auf die monotheistischen Religionen bezogen bleibt.
In diesem Zusammenhang verweist der Text auch auf das katholisch muslimische Forum im Vatikan im Jahr 2008. Dessen Abschlusserklärung formuliert ausdrücklich das Recht von Individuen und Gemeinschaften, ihre Religion privat und öffentlich auszuüben. Der Autor räumt ein, dass eine solche Erklärung rechtlich nur begrenzte Wirkung hat und politische Veränderungen in islamischen Staaten nicht unmittelbar auslöst. Dennoch sei sie bedeutsam, weil sie zeigt, dass sich Religionsfreiheit theologisch aus islamischen Quellen heraus begründen lässt, wenn eine entsprechende Hermeneutik angewandt wird.
Besonders wichtig ist dem Artikel der Vergleich mit dem Christentum. Auch die katholische Kirche habe das Recht auf Religionsfreiheit lange Zeit abgelehnt und erst später als festen Bestandteil ihrer Sozialethik anerkannt. Daraus leitet der Autor die Hoffnung ab, dass ein ähnlicher Entwicklungsprozess auch im Islam möglich ist. Mehrere zeitgenössische muslimische Denker werden als Beispiele für solche Reformansätze genannt. Der interreligiöse Dialog könne diese Entwicklungen zusätzlich fördern.
Abschließend betont der Artikel, dass der Kern der Menschenrechte begründungsoffen sei. Menschenrechte seien nicht an nur eine Kultur oder nur eine Religion gebunden. Gerade dadurch seien sie universal anschlussfähig. Wären sie ausschließlich westlich oder christlich begründet, könnten sie leichter als Instrument kultureller Dominanz zurückgewiesen werden. Die Offenheit ihrer Begründung ermöglicht es dagegen, auch innerhalb des Islams tragfähige Begründungen für Freiheit und Menschenwürde zu entwickeln. Der Text endet mit der Überzeugung, dass viele Muslime weltweit nach Freiheit streben und dass sich diese Sehnsucht nicht dauerhaft unterdrücken lässt. Eine wirkliche Sicherung dieser Freiheit setzt allerdings eine Trennung von Religion und Staat voraus, die im Islam schwieriger erscheinen mag als im Christentum, aber keineswegs unmöglich ist.