Der Beutelsbacher Konsens (BK) gilt als normative Grundlage der politischen Bildung – doch seine Deutung ist umstritten. Besonders die AfD-Kampagne „Neutrale Schule" zeigt, wie dieser Konsens zur Legitimation gegensätzlicher Positionen missbraucht werden kann. Der vorliegende Artikel erschließt die Relevanz dieser Debatte auch für die Religionspädagogik. Denn während politische Bildung längst ein anerkanntes Prinzip des Religionsunterrichts ist, fehlt es an fundiertem Wissen über die historischen Hintergründe, den formalen Status und die Auslegungskontroversen des BK. Der Autor klärt zunächst die drei gleichrangigen Grundsätze: das Überwältigungsverbot (Schutz vor Indoktrination), das Kontroversitätsgebot (Abbildung von wissenschaftlichen und politischen Kontroversen im Unterricht) und den Schülerinteressenbezug (Befähigung zur politischen Urteilsbildung). Sodann werden die erstaunliche Erfolgsgeschichte des BK erhellt – wie aus einem Protokollabschnitt eines Expertengespräches von 1976 ein „ethischer Kern" und „Metastandard" der Fachdidaktik wurde. Dies geschah vor dem Hintergrund einer existenziellen Krise der Politikdidaktik in den 1960er-Jahren, als das Fach durch interessengeleitete Instrumentalisierungen von links und rechts zu zerbrechen drohte. Der BK bot einen Minimalkonsens, um die Fachautonomie zu bewahren. Für die Religionspädagogik ergibt sich daraus die Notwendigkeit, diese Kontexte zu verstehen, um problematische Bezugnahmen zu vermeiden und die Komplexität angemessen nachvollziehen zu können. Dabei zeigen sich nicht nur Parallelen zwischen Politik- und Religionsunterricht, sondern auch signifikante Unterschiede, die einer aufmerksamen Reflexion bedürfen.