Der Beutelsbacher Konsens (BK) gilt als zentraler normativer Bezugshorizont der politischen Bildung – doch seine zunehmende Instrumentalisierung in gesellschaftlichen Konflikten offenbart erhebliche Deutungsprobleme. Der Artikel analysiert systematisch, warum sich auch die Religionspädagogik intensiver mit diesem Konsens auseinandersetzen sollte, um ihn angemessen rezipieren zu können. Besonders deutlich wird dies an aktuellen Beispielen: Die AfD missbraucht den BK zur Legitimation eines vermeintlichen Neutralitätsgebots, während gleichzeitig andere Akteure denselben Konsens für entgegengesetzte Positionen anführen – ein Paradoxon, das auf tiefgreifende Unklarheiten hinweist.
Der Text rekonstruiert zunächst die drei Grundprinzipien des BK aus Hans-Georg Wehlings Originaltext von 1976: das Überwältigungsverbot (Verzicht auf Indoktrination), das Kontroversitätsgebot (Abbildung wissenschaftlicher und politischer Kontroversen im Unterricht) sowie der Schülerinteressenbezug (Befähigung zur eigenständigen Interessenwahrnehmung und Einflussnahme). Diese Prinzipien stehen nicht isoliert nebeneinander, sondern bedingen sich gegenseitig – das Überwältigungsverbot ist ohne das Kontroversitätsgebot überhaupt nicht umsetzbar.
Die historische Perspektive ist zentral: Der BK entstand in den 1970er-Jahren aus einer existenziellen Krise des Faches heraus, als Politikdidaktik von links und rechts gleichermaßen instrumentalisiert wurde. Seine normative Kraft basiert auf dieser Krisengeschichte und dem Anspruch auf einen „Minimalkonsens" jenseits ideologischer Instrumentalisierung. Doch genau dieser Status – als vermeintlich überideologisches Grundgesetz – macht den BK heute anfällig für Missbrauch.
Für die Religionspädagogik ergeben sich spezifische Implikationen: Während politische Bildung ein etabliertes Prinzip des Religionsunterrichts darstellt, gibt es signifikante Unterschiede zwischen politikdidaktischer und religionspädagogischer Arbeit. Der Artikel argumentiert, dass eine unreflektierte Übernahme des BK in die Religionspädagogik ohne Berücksichtigung dieser Unterschiede problematisch wäre. Stattdessen braucht es ein informiertes Verständnis der politikdidaktischen Grundlagen, der Entstehungsgeschichte und aktuellen Deutungskontroversen, um spezifische Potenziale und Grenzen einer religionspädagogischen Rezeption zu erkennen und Grundsätze für die konkrete Arbeit zu formulieren.