Der Artikel argumentiert, dass synodiale Reformprozesse in der katholischen Kirche durch rigide kirchenamtliche Festlegungen zu Lehre, Recht und Praxis behindert werden. Um ein echtes experimentelles Vorgehen zu ermöglichen, müssen die bisherigen Rahmenvorgaben kritisch hinterfragt werden. Dies erfordert zunächst eine ehrlichere Auseinandersetzung mit der Kirchengeschichte: Viele heute unverrückbar wirkende Strukturen wie die dreigliedrige Ordnung, die sakramentale Bischofsweihe oder die päpstliche Bischofsernennung sind historisch gewachsen und oft erst später als traditionsverbunden dargestellt worden. Der Autor weist darauf hin, dass kirchenoffizielle Darstellungen häufig Innovationen als Kontinuität verschleieren – ein Beispiel ist das Erste Vatikanische Konzil, das erhebliche Neuerungen beim Papstamt brachte.
Der Kern des Problems liegt in einer fehlenden kritischen Selbstreflexion der Kirche über ihre eigene Geschichte. Während synodiale Texte Synodalität als konstitutiv für das Wesen der Kirche beschreiben, wurde diese in der Vergangenheit oft nur partiell verwirklicht – häufig durch einseitig bischöfliche oder päpstliche Entscheidungen ohne echte Beteiligung der Gläubigen. Dies schafft einen abgründigen Widerspruch: Die Kirche versucht, sich synodal zu erneuern, bleibt aber durch Festlegungen gebunden, die selbst unter wenig synodalen Bedingungen entstanden und mit Unveränderbarkeitsanspruch versehen wurden. Um aus diesem Dilemma herauszukommen, ist es notwendig, bisher prägende kirchenamtliche Modelle und Entscheidungskriterien explizit zu relativieren und teilweise zu verabschieden.