Das Phänomen, dass die Zahl derer wächst, die sich auf unterschiedliche Weise und aus verschiedensten Gründen von der Kirche trennen, steht im Gegensatz zur theologischen Einsicht, wonach der Gläubige durch die Taufe unwiderruflich in die communio aufgenommen und verpflichtet ist, diese zu wahren. Wird sie verletzt, kann die Autorität Maänahmen wie das Allgemeine Dekret der Deutschen Bischofskonferenz treffen, mit dem der staatliche Kirchenaustritt in Deutschland geahndet wird. Jede kirchliche Sanktion muss aber maävoll und verhältnismääig sein, ein Anspruch dem das Allgemeine Dekret nicht genügt.