Sexueller und geistlicher Missbrauch durch Amtsträger bzw. Verantwortliche der Kirche sowie die Strukturen, die ihn begünstigen bzw. mitverursachen, dürfen innerhalb der rituell-gottesdienstlichen Praxis nicht ausgeklammert werden, weil sie die gesamte Glaubensgemeinschaft kontaminieren. Der Beitrag beleuchtet in ritualtheoretischer Perspektive im Ausgang von sogenannten state apologies und in liturgietheologischer Sicht Herausforderungen, die sich daraus ergeben. Ein zentraler Aspekt dabei ist, wie entsprechende Feiern möglichst uneingeschränkt Resonanzräume für die Narrative der Betroffenen werden können. 2018 hat die katholische Kirche in Deutschland gemäß einer Anregung von Papst Franziskus die Empfehlung ausgesprochen, zukünftig den