Der vorliegende Artikel wirbt für eine Sicht, die Erzählungen eine Wahrheitsfähigkeit zubilligt, auch wenn diese Erzählungen einige oder sogar zahlreiche fiktive Elemente enthalten oder wenn sie eine aus unterschiedlichen Geschichten kombinierte ‚Metaerzählung‘ darstellen. Das Kriterium ihrer Wahrheitsfähigkeit ist, dass durch Erzählungen eine Art Wissen vermittelt wird: ein Wissen aus einer Zweiten-Person-Perspektive, das auf jenes Kennen einer Person abzielt, das eine andere Qualität miteinbegreift als ein bloßes Wissen um personenspezifische Fakten.