Der Artikel dokumentiert die schrittweise Einführung des Ethikunterrichts in allen deutschen Bundesländern seit 1972 unter verschiedenen Fachbezeichnungen als Pflicht- oder Wahlpflichtfach. Die Ziele orientieren sich an Grundgesetz und Länderverfassungen und zielen auf die Entwicklung verantwortungsvollen Urteilens und wertbewussten Handelns ab, während religiöse und weltanschauliche Neutralität gewahrt bleibt. Der Unterricht respektiert dabei die persönlichen Überzeugungen der Schülerinnen und Schüler und vermittelt keine bestimmte Gesinnung. Die akademische Grundlage des Fachs bildet die Praktische Philosophie, angereichert durch Inhalte aus Psychologie, Soziologie und Politikwissenschaft. Die Fachdidaktik basiert auf der sokratisch-dialogischen Methode und versteht Ethikunterricht als offenen, diskursiven Prozess der gemeinsamen Erarbeitung begründeter Orientierungswissen. Ein zentrales Missverständnis betrifft die vermeintliche Relativität ethischer Orientierung: Tatsächlich sind Lösungen ethischer Problemstellungen begründungsfähig und überprüfbar, da sie dem Prinzip des zwanglosen Zwangs des besseren Arguments folgen. Die fachdidaktische Tradition orientiert sich an Kants Postulat des ‚Philosophierens lernen' statt ‚Philosophie lernen' und konzipiert den Unterricht als forschendes, selbstständiges Denken, das methodisch geleitet und diskursiv-offen verläuft.