Der Artikel analysiert das Konzept des Gemeinwohls als fundamentales Prinzip für den Ausgleich divergierender Interessen zwischen Einzelnen und Gruppen in modernen Gesellschaften. Der Begriff weist eine doppelte Dimension auf: einerseits als Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt (genitivus subiectivus), andererseits als Resultat funktionierender Austauschprozesse (genitivus obiectivus). Die Fähigkeit, Einzelinteressen im Licht von Gemeinschaftsinteressen zu betrachten, wird als grundlegender Bildungsauftrag verstanden, der bereits bei den Reformatoren wurzelt und in modernen Lehrplänen unter dem Stichwort "Selbstverwirklichung in sozialer Verantwortung" verankert ist. Aus naturrechtlicher und katholischer Perspektive wird Gemeinwohl als im Schöpferwillen Gottes fundiertes soziales Grundprinzip aufgefasst, das auf dem Solidaritätsprinzip beruht. Die evangelische Sozialethik betont die Bedeutung der Sozialpartnerschaft und Mitverantwortung im Wirtschaftsleben, wie sie sich im deutschen Betriebsverfassungsgesetz manifestiert. Dabei wird das Prinzip der Subsidiarität als notwendiges Korrelat der Solidarität angesehen, um Entfaltungsfreiheit des Einzelnen zu gewährleisten. Die aufklärerische Ethik, besonders bei Kant, versteht Gemeinwohl als Folge rational reflektierten Handelns, bei dem die Maximen des Willens als allgemeine Gesetze gelten können. Im Staatskirchenrecht wird Gemeinwohl zum Rahmen für die staatliche Neutralität und den Schutz der Religionsfreiheit. Eine gemeinwesensorientierte Religionspädagogik trägt zur Realisierung des Gemeinwohlgedankens durch Bürgerbeteiligung, Stadtteilprojekte und interkulturelle Verständigung bei.