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WiReLex | Deutsche Bibel Gesellschaft

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Positionalität Lehrende

Veröffentlichung:1.5.2026

Der Artikel behandelt das Konzept der Positionalität von Religionslehrkräften, die zwischen religiöser Bildung, staatlicher Neutralität und persönlicher Glaubensbiografie positioniert sind. Positionalität wird dabei als existentieller Zustand verstanden, der sowohl aus der eigenen religiösen Identität und Biografie entsteht als auch durch konkrete Positionierungshandlungen im Unterricht geprägt wird. Der Artikel differenziert zwischen konfessioneller und individuell-religiöser Positionalität und verankert diese im verfassungsrechtlichen Rahmen des Grundgesetzes. Abschließend werden Grenzen der Positionalität durch den Beutelsbacher Konsens aufgezeigt und Reflexionsmöglichkeiten für Lehrpersonen eröffnet.

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Der Artikel von Steffi Fabricius untersucht die Positionalität von Religionslehrkräften als ein komplexes und dynamisches Phänomen, das sich in der Spannung zwischen Bildungsauftrag, staatlicher Neutralitätsverpflichtung und persönlicher Glaubensbiografie manifestiert. Positionalität wird begrifflich von Positionierung unterschieden: während Positionierung einen prozessual-räumlichen Akt darstellt, bezeichnet Positionalität einen existentiellen Zustandscharakter der Person. Die Positionalität der Religionslehrperson basiert auf ihrer erfahrungs- und beziehungsgestützten Biografie, die ihre religiöse Identität und damit ihr berufliches Selbstverständnis prägt. Es besteht ein reziprokes Verhältnis zwischen Positionalität und Positionierungsvorgängen: Positionierungshandlungen wirken rückwirkend auf die Positionalität zurück und können diese verändern. Positionalität steht in enger Verbindung mit verwandten Konzepten wie Einstellung, Haltung und Wertorientierungen, welche sich gegenseitig beeinflussen. Im Kontext der Perspektivität ist die Positionalität von Religionslehrkräften als Teilnehmendenperspektive zu verstehen, nicht als neutrale Beobachterperspektive. Verfassungsrechtlich wird die Positionalität des Religionsunterrichts durch Art. 7,3 GG bestimmt, wonach konfessioneller Unterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften zu erteilen ist. Eine zentrale Unterscheidung liegt zwischen konfessioneller Positionalität, die durch die Religionsgemeinschaft bestimmt ist, und individuell-religiöser Positionalität, die die persönliche religiöse Deutungsperspektive der Lehrperson widerspiegelt. Der Beutelsbacher Konsens setzt Grenzen für die Ausübung von Positionalität, indem er Indoktrination untersagt und das Kontroversitätsgebot fordert. Insgesamt plädiert der Artikel dafür, dass Religionslehrkräfte ihre Positionalität bewusst reflektieren und verantworten sollten.

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12.5.2026

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