In Österreich besteht ein konfessionelles Religionsunterrichtssystem, in dem die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften für die inhaltliche Gestaltung des Unterrichts verantwortlich sind, während der Staat organisatorische und disziplinarische Aufsicht übernimmt. Dies unterscheidet sich vom katechetisch geprägten Religionsunterricht in den Visegrád-Staaten und ähnelt eher dem deutschen Modell, wobei die Kirchen in Österreich umfassendere Kompetenzen besitzen. Derzeit können 16 gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften von der katholischen Kirche bis zu Buddhisten Religionsunterricht erteilen. Der Religionsunterricht ist für Schülerinnen und Schüler einer Religionsgemeinschaft Pflichtgegenstand, für konfessionslose Schüler ein Freigegenstand. Ein besonderes Merkmal ist der ausgeprägten Minderheitenschutz: Bereits ab drei Schülern finanziert der Staat eine Unterrichtsstunde, ab zehn Schülern zwei Stunden, und Minderheiten dürfen schulübergreifend Gruppen bilden. Ein strukturelles Problem besteht im Fehlen eines verpflichtenden Ethik-Unterrichts als Alternative oder Ersatz. Die religiöse Demografie Österreichs hat sich dramatisch verändert: Während 2001 noch 73,6 Prozent katholisch waren, sank dieser Anteil bis 2017 auf 57,9 Prozent. Gleichzeitig wuchsen muslimische Bevölkerungsgruppen auf geschätzte 700.000 Personen und orthodoxe Christen überholten die evangelische Kirche. Wien zeigt als urbaner Ballungsraum eine besonders plurale religiöse Zusammensetzung mit geringerem katholischem und höherem muslimischem Bevölkerungsanteil als der nationale Durchschnitt.