Der Artikel analysiert den evangelischen Religionsunterricht als eine besondere Form der religiösen Bildung in der staatlichen Schule. Historisch lässt sich seine Genese auf Martin Luther und die Reformation zurückführen, wo religiöse Inhalte zunächst als Praxis in Andachten und Gottesdiensten vermittelt wurden. Im 17. Jahrhundert entstand daraus ein förmliches Unterrichtsfach, das sich bis zum 18. Jahrhundert unter dem Einfluss von Aufklärung und Philanthropismus weiterentwickelte. In der Moderne blieben evangelische Schulen bis ins 20. Jahrhundert konfessionell geprägt, bevor sich ab dem 19. Jahrhundert eine Säkularisierung durchsetzte und der Religionsunterricht zur konfessionellen Insel in einer heterogenen Schule wurde. Die Weimarer Reichsverfassung und das Bonner Grundgesetz verankerten diese konfessionelle Struktur rechtlich. Die Wiedervereinigung Deutschlands und zunehmende Migration führten zu einer Veränderung der Schulpopulation hin zu Multireligiosität und Konfessionslosigkeit. Diese Entwicklung erfordert eine Weiterentwicklung des traditionellen monokonfessionellen evangelischen Religionsunterrichts und führt zu neuen Formen wie konfessionell-kooperativen oder multireligiös verantworteten Unterrichtsansätzen. Der Artikel betont, dass evangelischer Religionsunterricht in Deutschland im internationalen Vergleich selten ist und dass formales religiöses Lernen in der Schule nur im Zusammenspiel mit anderen Lernorten wirkungsvoll ist.