Der Artikel analysiert die rechtlichen und kirchlichen Rahmenbedingungen des schulischen Religionsunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland. Ausgangspunkt ist die laizistische Kritik, die den konfessionellen Religionsunterricht als Privileg der Kirchen und Verstoß gegen staatliche Neutralität versteht. Der Autor erörtert konträre Positionen: während die einen einen ökumenischen oder interreligiösen Unterricht fordern, plädieren andere für eine religionskundliche, deskriptive Darstellung von Religionen. Die Analyse des evangelischen Kirchenrechts zeigt, dass die theologischen Grundlagen im reformatorischen Verständnis vom Priestertum aller Gläubigen und der Vocatio als kirchliche Bevollmächtigung liegen. Die unterschiedlichen landeskirchlichen Verfassungstypen (episkopal-konsistorial, synodal, Mischformen) führen zu verschiedenen institutionellen Ausprägungen des Religionsunterrichts. Die Evangelische Kirche in Deutschland hat ihre Position zur religiösen Bildung in zahlreichen Denkschriften dargelegt, insbesondere die Schrift "Identität und Verständigung" (1994) prägt die religionspädagogische Diskussion. Diese positioniert den konfessionell verantworteten Religionsunterricht als Angebot zur Identitätsfindung und interreligiöser Verständigung in der pluralen Gesellschaft. Weitere Denkschriften betonen die kirchliche Verantwortung für Bildungsgerechtigkeit und die Vermittlung moralisch-ethischer Maßstäbe jenseits reiner Leistungsorientierung.