Der Artikel analysiert das Subsidiaritätsprinzip als grundlegendes Organisationsprinzip für das Verhältnis zwischen übergeordneten und untergeordneten Einheiten. Das Prinzip basiert auf zwei charakteristischen Aspekten: Erstens darf Hilfe von oben nach unten nur erfolgen, wenn sie wirklich erforderlich ist, ist dann aber verpflichtend; zweitens sollte diese Hilfe als Hilfe zur Selbsthilfe gewährt werden. Der Artikel verweist auf die zentrale Rolle der Subsidiarität in der katholischen Soziallehre, besonders in der Enzyklika Quadragesimo anno von Papst Pius XI. (1931), und betont, dass das Prinzip auf universeller Erfahrung und Vernunft beruht, nicht auf Glaubensaussagen. Neben katholischen Ursprüngen werden auch protestantische Positionen (Johannes Althusius) und die Einflussnahme durch Abraham Lincoln erwähnt. In der Gegenwart wird das Subsidiaritätsprinzip als Gestaltungsprinzip in föderalistischen Staatssystemen (Schweiz, Deutschland), in der Europäischen Union und im demokratischen Rechtsstaat angewendet. Eine besondere Kontroverse besteht seit den 1980er Jahren bezüglich der Anwendung des Prinzips auf die innere Struktur der katholischen Kirche selbst, insbesondere auf das Verhältnis zwischen Universalkirche und Teilkirchen. Der Artikel verhandelt theologische und sozialphilosophische Argumente für eine subsidiäre Kirchenverfassung und deutet auf praktische Felder hin, wie das Verhältnis von Haupt- und Ehrenamtlichen oder Laien und geweihten Amtsträgern. Abschließend wird festgestellt, dass das Subsidiaritätsprinzip eine Kompetenzverteilungsregel darstellt, die besonders in hierarchisch strukturierten Kontexten wirksam ist.