Der Artikel definiert Tradition als zentralen Grundbegriff christlicher Theologie mit dualer Bedeutung: einerseits als überlieferter Bestand an Werten, Überzeugungen und Institutionen, andererseits als Prozess der generationenübergreifenden Weitergabe mit kritisch-produktiven Modifikationen. Tradition funktioniert als Dimension des kulturellen Gedächtnisses und garantiert geschichtliche Kontinuität sozialer und individueller Identität. In der Postmoderne verliert Tradition angesichts von Säkularisierung, Pluralisierung und Enttraditionalisierung ihre selbstverständliche Plausibilität, weshalb religiöse Bildung begründungspflichtig wird. Im Alten Testament gründet Traditionsbildung in der heilsgeschichtlichen Erinnerung an Gottes befreiende Zuwendung, insbesondere des Exodus, die rituell, mündlich und schriftlich weitergegeben wird. Der babylonische Exil führte zu kritisch-produktiven Traditionsfortschreibungen wie der Verselbstständigung von Identitätsmarkern. Im Neuen Testament wird die unverbrüchliche Gottesgemeinschaft in Jesus Christus zum Kern christlicher Traditionsbildung, wobei die Apostel als Vermittler zwischen Jesusüberlieferung und Christusverkündigung fungieren. Die Alte Kirche prägt durch intensive Traditionsbildung in Auseinandersetzung mit hellenistischen und häretischen Einflüssen die christliche Identität durch Bibelkanonisierung, liturgische Praxisformen, authoritative Leitungsinstanzen und konziliare Entscheidungen. Die Reformation führt zu konfessionalisierter Pluralität im Traditionsbezug, die bis heute durch Enttraditionalisierungsprozesse der Aufklärung herausgefordert wird. Religionsunterricht muss Schüler zur kritisch-produktiven Aneignung und Modifikation religiöser Traditionen befähigen.