Leichte Sprache ist eine systematisch reduzierte und reglementierte Varietät der deutschen Standardsprache, deren primäres Ziel Verständlichkeit ist. Sie richtet sich an Menschen mit eingeschränkter Lese- und Sprachfähigkeit und verfolgt das inklusive Ziel der gleichberechtigten gesellschaftlichen Partizipation. Die historische Entwicklung Leichter Sprache im deutschsprachigen Raum wurde durch Lesbarkeitsforschung seit den 1920er Jahren, das Plain-English-Regelwerk sowie nationale und internationale Initiativen beeinflusst. Rechtlich verankert ist Leichte Sprache durch die Erweiterung des Grundgesetzes (1994), das Behindertengleichstellungsgesetz (2002) und insbesondere die UN-Behindertenrechtskonvention (2008), die eine barrierefreie Gestaltung aller gesellschaftlichen Bereiche fordert. Die heterogenen Zielgruppen umfassen primär Menschen mit Lernbehinderungen, Demenz, Gehörlosigkeit oder funktionalem Analphabetismus, aber auch sekundär Personen mit ausreichender Lesekompetenz. Leichte Sprache unterscheidet sich fundamental von einfacher Sprache durch ihr Regelwerk und die Möglichkeit inhaltlicher Reduktion oder Ergänzung sowie durch spezifische typographische und illustrative Gestaltung. Die Bewertung Leichter Sprache schwankt zwischen der Kritik der Stigmatisierung von Menschen mit Behinderung und der Befürchtung eines Sprachniveauverlustes. Dennoch ist Leichte Sprache unverzichtbar, um den inklusiven Anspruch der UN-BRK ernst zu nehmen und Menschen mit schwerwiegenden Sprachbeeinträchtigungen Zugang zu gesellschaftlich relevanten Inhalten wie religiösen Texten zu ermöglichen.