Der Artikel behandelt Bioethik als Teildisziplin der angewandten Ethik, deren Begriffsgeschichte bis in die 1920er Jahre zurückreicht, während die formative Phase zwischen 1960 und 1970 mit der Gründung von Forschungsinstituten und Publikationen Van Rensselaer Potters beginnt. Bioethik wird definiert als methodische und reflektierte Auseinandersetzung mit Fragen des verantwortungsvollen Umgangs mit Leben und wird in einem weiten und engen Begriffsverständnis unterschieden. Sie ist durch fünf charakteristische Merkmale geprägt: rasante Veränderungsprozesse, institutionelle Verankerung durch Ethikkommissionen, diskursive Verortung zwischen Akademie und öffentlicher Debatte, interkulturelle und interreligiöse Dimensionen sowie ausgeprägte Interdisziplinarität. Die Urteilsfindung erfolgt als "gemischtes Urteil" unter Einbeziehung naturwissenschaftlicher Verfahren, Technikfolgenabschätzung, juristischer Regelungsbedarfe, medizinischer Bewertung sowie philosophisch-theologischer Reflexion. Methodisch arbeitet Bioethik präskriptiv und bedient sich eines Methodenmixes aus tugendethischen, deontologischen und konsequentialistischen Ansätzen, wobei der prinzipienorientierte Ansatz von Beauchamp und Childress prominent etabliert ist. Die Selbstreflexivität hinsichtlich normativer Geltungsvoraussetzungen sowie das kontextsensitive Verhältnis zwischen Ethik und Empirie sind zentral. Das Verhältnis zu Religion und Theologie bleibt komplex und erfordert kritische Reflexion verschiedener christlicher und interreligiöser Positionen.