Der Artikel behandelt die Denkschriften der deutschen Bischöfe zum katholischen Religionsunterricht gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes, die ein Schnittfeld unterschiedlicher Interessen von Staat, Kirche und Gesellschaft darstellen. Zentral ist die Analyse des Würzburger Synodenbeschlusses von 1974, der als epochemachender Text gilt und bis heute wirksam ist. Der Beschluss vollzieht eine Wende: Er unterscheidet klar zwischen schulischem Religionsunterricht und Gemeindekathese, ersetzt das missionarisch-katechetische Konzept durch einen diakonischen Ansatz und begründet Religionsunterricht als schulisches Fach durch eine pädagogisch-theologische Konvergenzargumentation auf drei Ebenen (kulturgeschichtlich, anthropologisch, gesellschaftskritisch). Das Globalziel orientiert sich an religiöser Bildung und verantwortlichem Denken statt an Glaubensvermittlung. Die Leitzielen folgen einer inhärenten Logik religiöser Praxis und zielen auf Subjektwerdung junger Menschen. Der Artikel kontextualisiert diese Entwicklung innerhalb der Rezeption des Zweiten Vatikanums und zeigt, wie kirchliche Leittexte trotz ihrer Situationsbezogenheit überdauernde Qualität für die Religionspädagogik besitzen. Die Behandlung weiterer Bischofserklärungen (1996, 2005, 2016) wird angedeutet und zeigt die fortlaufende Relevanz dieser Diskurse für Fragen konfessioneller Heterogenität und kooperativer Unterrichtsmodelle.