Der Artikel dokumentiert die historische Evolution von Kinderrechten vom antiken Rom bis zur Gegenwart. Während Kinder in der Antike rechtlich als Besitz des Vaters galten und über ihr Leben entschieden werden konnte, führte die christliche Überzeugung der Menschenwürde und die Aufklärung zu einer Neubewertung der Kindheit. Philosophen wie Rousseau forderten erstmals explizit Kinderrechte ein, obwohl die Menschenrechtserklärung von 1789 diese nicht berücksichtigte. Im 19. Jahrhundert entstanden erste rechtliche Schutzmaßnahmen gegen Kinderarbeit und körperliche Züchtigung, während Pädagogen wie Ellen Key diese Praktiken entschieden ablehnten. Die entscheidende Wendung kam mit Eglantyne Jebb, die 1924 die Genfer Erklärung initiierte und Save the Children gründete, obwohl diese noch mehr Pflichten als Rechte forderte. Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 stellt schließlich einen völkerrechtlich bindenden Rahmen dar, der die Rechte aller unter 18-Jährigen auf Leben, Entwicklung und Schutz garantiert. Der Artikel erörtert jedoch die begrenzte Umsetzung dieser Rechte weltweit und fragt, inwiefern Kinderrechte auch Pflichten implizieren. Abschließend wird die spezifische Rolle der Religionspädagogik bei der Förderung und Verankerung von Kinderrechten thematisiert.