Kindertagesstätten sind in Deutschland etablierte Bildungseinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die für 92,5 Prozent der 3- bis 6-Jährigen zum Alltag gehören. Rechtlich verankert im Sozialgesetzbuch VIII haben sie einen umfassenden Förderauftrag, der die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung von Kindern sowie die Vermittlung von Werten und Regeln umfasst. Die ca. 57.600 deutschen KiTas werden zum größten Teil von freien Trägern betrieben, darunter religiöse Organisationen wie Caritas, Diakonie und zunehmend auch muslimische Verbände. Das föderale System führt zu heterogenen rechtlichen Rahmenbedingungen und länderspezifischen Bildungsplänen, die alle Schulvorbereitung und den Umgang mit Vielfalt betonen. Ein zentrales Anliegen ist die religiöse Bildung als Bildungsrecht des Kindes, das jedoch in der Praxis auf Herausforderungen stößt und eine institutionelle „Kultur der Anerkennung religiöser Differenz" erfordert. Seit der PISA-Studie 2000 wächst das Interesse an Qualitätssicherung und an der Bedeutung früher Kindheit für soziale Integration und Chancengerechtigkeit. Die gestiegene außerhäusliche Betreuung von Kindern unter drei Jahren seit 2013 führt zu Veränderu