Die Säkularisation von 1802/03 bezeichnet die Einziehung von kirchlichem Vermögen, Territorien und Institutionen durch staatliche Gewalt zu profanen Zwecken und stellt die größte Besitzverschiebung in der deutschen Geschichte dar. Dabei wird zwischen politischer Säkularisation (Entmachtung) und vermögensrechtlicher Säkularisation (Enteignung) unterschieden. Die katholische Kirche verlor drei Erzstifte, 19 Hochstifte, über 40 reichsunmittelbare Abteien sowie hunderte landsässige Klöster, was etwa 12.000 Quadratkilometer Herrschaftsgebiet mit 3,5 Millionen Einwohnern umfasste. Historische Vorläufer finden sich seit dem Mittelalter, verstärkten sich in der Reformationszeit und erreichten in der Aufklärung neue Dimensionen durch Pläne Friedrichs II., die Aufhebung der Jesuiten und die Reformen Josephs II. Die Französische Revolution und die nachfolgenden Koalitionskriege schufen die unmittelbaren Bedingungen: Das Konkordat von 1801 zwischen Papst Pius VII. und Napoleon legalisierte französische Kirchensäkularisationen, und die Friedensschlüsse sahen eine Entschädigung deutscher Fürsten für linksrheinische Gebietsverluste durch Kirchenterritorien vor. Der Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 kodifizierte diesen Prozess rechtlich und ermöglichte sogar Säkularisationen in den Stammlanden ohne Zweckbindung. Die Bewertung dieses Vorgangs hat sich historisch gewandelt: Während frühe kirchliche Autoren von Sacrilegium und Diebstahl sprachen, dominiert heute in der Fachdiskussion eine nüchterne Sicht. Die Gegenwartsbedeutung zeigt sich in anhaltenden Debatten um Staatsleistungen, Restitution von Kunstwerken und aktuellen Kirchenprofanierungen, die strukturelle Parallelen zur historischen Säkularisation aufweisen.