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So könnten sich Staat und Kirche trennen

Veröffentlichung:1.1.2022

Der Fachartikel „So könnten sich Staat und Kirche trennen“ ist im Heft ru-heute erschienen und umfasst etwa vier Seiten. In Form eines Interviews mit Joachim Valentin wird das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland diskutiert. Der Artikel thematisiert insbesondere die historischen Gründe für die enge Zusammenarbeit, die Rolle der Kirchensteuer, staatliche Leistungen an die Kirchen sowie das kirchliche Arbeitsrecht. Theologisch relevant sind Fragen nach der angemessenen Rolle der Kirche in einer pluralen Gesellschaft, nach der Verantwortung der Kirche für soziale Aufgaben und nach der Legitimität kirchlicher Sonderrechte im staatlichen System.

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Der Artikel behandelt das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland und die aktuelle Debatte über eine stärkere Trennung beider Institutionen. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass dieses Verhältnis durch die Missbrauchsskandale der Kirchen stärker in den öffentlichen Fokus geraten ist. Viele Jahre lang wurden staatliche Leistungen an die Kirchen kaum öffentlich diskutiert. Nun plant die Bundesregierung jedoch, diese sogenannten Staatsleistungen langfristig abzuschaffen.

Im Interview erläutert der Theologe Joachim Valentin, dass Staat und Kirche in Deutschland zwar miteinander kooperieren, jedoch institutionell getrennt sind. Dieses besondere Modell hat historische Gründe. Nach dem Zweiten Weltkrieg wollten die Verantwortlichen des Grundgesetzes verhindern, dass der Staat zu viel Macht über gesellschaftliche Bereiche erhält. Die Erfahrungen mit dem nationalsozialistischen Staat hatten gezeigt, wie gefährlich ein allmächtiger Staat sein kann. Deshalb übernahmen gesellschaftliche Akteure wie die Kirchen wichtige Aufgaben im Bildungs und Sozialbereich. Da damals ein sehr großer Teil der Bevölkerung Mitglied einer Kirche war, konnten die Kirchen diese Rolle übernehmen. Daraus entwickelte sich ein kooperatives Verhältnis zwischen Staat und Kirche.

Ein wichtiger Berührungspunkt zwischen Staat und Kirche ist die Kirchensteuer. Diese wird seit 1919 vom Staat gemeinsam mit der Einkommensteuer eingezogen. Der Staat übernimmt also die Verwaltung des Kirchensteuerbeitrags. Valentin erklärt, dass dieses System ursprünglich eine praktische Lösung darstellte, weil die Kirchen keinen direkten Zugriff auf Steuerdaten haben. Die Kirchen zahlen dem Staat Gebühren für diese Dienstleistung. Eine vollständige Abschaffung der Kirchensteuer hält er für wenig sinnvoll, da sie einem Mitgliedsbeitrag ähnelt. Denkbar wäre allerdings, dass die Kirchen den Beitrag selbst einziehen, etwa als festen monatlichen Betrag.

Ein weiterer zentraler Punkt sind die sogenannten Staatsleistungen. Diese gehen historisch auf die Enteignungen kirchlicher Besitztümer zu Beginn des 19. Jahrhunderts zurück. Damals verloren die Kirchen große Mengen an Land und Immobilien. Als Ausgleich verpflichteten sich die Staaten zu regelmäßigen Zahlungen an die Kirchen. Diese Zahlungen existieren bis heute. Der Artikel erklärt, dass sowohl staatliche Stellen als auch die Kirchen grundsätzlich bereit sind, diese Leistungen zu beenden. Allerdings müsste dafür eine einmalige finanzielle Ablösung ausgehandelt werden, die sowohl die historischen Verluste berücksichtigt als auch für den Staat tragbar bleibt.

Besonders schwierig wäre eine Abschaffung der Staatsleistungen für ostdeutsche Bistümer, da dort aufgrund geringerer Mitgliederzahlen weniger Kirchensteuern eingenommen werden. Diese Regionen sind stärker auf staatliche Zahlungen angewiesen. Deshalb könnte eine stärkere finanzielle Solidarität zwischen den Bistümern notwendig werden.

Ein weiterer Themenbereich des Artikels ist das kirchliche Arbeitsrecht. Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände besitzen in Deutschland ein eigenes Arbeitsrechtssystem, den sogenannten dritten Weg. Dabei werden Arbeitsbedingungen nicht durch klassische Tarifverhandlungen festgelegt, sondern innerhalb kirchlicher Gremien ausgehandelt. Dieses System basiert auf der Idee einer Dienstgemeinschaft, in der Arbeitgeber und Mitarbeitende gemeinsam Verantwortung für die kirchliche Aufgabe tragen.

In der öffentlichen Diskussion steht vor allem das kirchliche Kündigungsrecht. Bisher konnten Mitarbeitende entlassen werden, wenn ihre persönliche Lebensführung nicht mit kirchlichen Moralvorstellungen übereinstimmt, etwa bei einer Wiederheirat nach Scheidung oder bei einer offenen homosexuellen Beziehung. Nach der Initiative #outinchurch und der gesellschaftlichen Kritik prüfen viele Bistümer jedoch Änderungen dieser Regelungen. Valentin hält es für sinnvoll, diese Bestimmungen zur persönlichen Lebensführung zu streichen. Andernfalls könnte der Staat eingreifen und das kirchliche Sonderarbeitsrecht insgesamt infrage stellen.

Insgesamt zeigt der Artikel, dass das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland historisch gewachsen ist und viele komplexe rechtliche und gesellschaftliche Aspekte umfasst. Die aktuelle Debatte über Staatsleistungen und kirchliches Arbeitsrecht verdeutlicht, dass dieses Verhältnis weiterhin im Wandel ist.

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