Der Artikel geht von der scheinbar einfachen Frage aus, ob Soldatinnen und Soldaten überhaupt zur Feindesliebe verpflichtet sein können. Zunächst scheint die Antwort nahezuliegen, dass sich der militärische Beruf und das Gebot der Feindesliebe ausschließen müssten, weil Soldatinnen und Soldaten im Ernstfall Bedrohungen mit Gewalt abwehren sollen. Breitsameter zeigt jedoch, dass diese Gegenüberstellung zu einfach ist. Er zeichnet zunächst die Wirkungsgeschichte des Themas in der christlichen Tradition nach. In der frühen Kirche wurde der Eintritt von Christen in die Armee abgelehnt. Später, besonders bei Augustinus, setzte sich eine weitere Auslegung durch. Augustinus verstand die Feindesliebe vor allem als innere Haltung. Auch wenn jemand in öffentlicher Verantwortung handle und dabei Gewalt anwende, solle dies ohne Grausamkeit und möglichst barmherzig geschehen. In der katholischen Tradition entwickelte sich später eine Zweistufenethik, während die reformatorische Tradition mit der Zwei Reiche Lehre zwischen dem Glauben des Christen und seinem Handeln im weltlichen Bereich unterschied. Der Autor hält diese traditionellen Deutungen jedoch für nicht ausreichend, weil sie sich seiner Meinung nach zu leicht um die eigentliche Schärfe der biblischen Texte herumdrücken.
Im Hauptteil untersucht Breitsameter mehrere neutestamentliche Stellen, die gewöhnlich mit dem Gebot der Feindesliebe verbunden werden. Er beginnt mit dem Satz, dass man mit einem Soldaten zwei Meilen gehen solle, wenn dieser eine Meile verlangt. Dieser Spruch wird im Zusammenhang mit der römischen Besatzung verstanden. Die unterlegene Seite wird nicht dazu aufgefordert, sich alles gefallen zu lassen, sondern durch eine überraschende Reaktion den überlegenen Gegner zu irritieren und gewaltlosen Widerstand zu leisten. Ähnlich deutet der Autor den bekannten Satz vom Schlag auf die rechte Wange. Auch hier gehe es nicht um bloße Unterwerfung, sondern um eine demonstrative Wehrlosigkeit, die den Angreifer beschämen und seine Handlung ins Leere laufen lassen könne. Vergleichbar seien die Sprüche über Mantel und Hemd. Im Fall eines Raubüberfalls oder einer drohenden Pfändung werde dem Bedrängten geraten, mit einer provozierenden und entwaffnenden Reaktion zu handeln, um eine Eskalation zu vermeiden und den Gegner womöglich zum Einlenken zu bringen. Nach Breitsameters Deutung handelt es sich bei diesen Aussagen nicht um Liebesgebote im modernen Sinn, sondern um konkrete Klugheitsregeln zur Selbstbehauptung in asymmetrischen und bedrohlichen Situationen.
Anschließend zeigt der Artikel, dass Lukas und Matthäus den Gedanken der Feindesliebe in anderer Weise entfalten. Bei Lukas richtet sich die Aufforderung, den Feinden Gutes zu tun und ihnen zu leihen, an Reiche und Wohlhabende in der Gemeinde. Feinde sind hier nicht militärische Gegner, sondern Arme, Schuldner und Bedürftige, die den Besitz der Reichen in Anspruch nehmen. Feindesliebe bedeutet in diesem Zusammenhang, auf Rückzahlung, Ausgleich und Dank zu verzichten und innergemeindliche Gerechtigkeit zu ermöglichen. Bei Matthäus wiederum wird die Feindesliebe im Zusammenhang mit Gebet und innergemeindlichem Verhalten beschrieben. Gemeint sind Gruppen, die sich für besonders fromm halten und andere durch Grußverweigerung und Abgrenzung demütigen. Hier wird Feindesliebe als spirituelle Haltung verstanden, die sich im Gebet für ablehnende Menschen ausdrückt. Der Autor macht deutlich, dass die neutestamentlichen Stellen jeweils konkrete soziale Situationen behandeln. Deshalb sei es ein Missverständnis, aus ihnen eine allgemeine Forderung abzuleiten, wonach Menschen sich dauerhaft ausbeuten oder misshandeln lassen müssten. Vielmehr gehe es darum, gestörte Gegenseitigkeit wiederherzustellen und Unterdrückung nicht einfach passiv hinzunehmen.
Im zweiten großen Teil des Artikels versucht Breitsameter, diese Einsichten in moderne ethische Begriffe zu übersetzen. Er kritisiert Theorien, die menschliches Handeln allein aus festen Eigenschaften, Überzeugungen oder Wünschen erklären. Stattdessen betont er die Anpassungsfähigkeit des Menschen an seine Umwelt. Verhalten sei häufig eine Reaktion auf das Verhalten anderer. Um dies verständlich zu machen, greift er auf spieltheoretische Modelle zurück. Er erläutert das Prinzip Tit for Tat, also ein Verhalten, das zunächst kooperativ beginnt und dann das Verhalten des Gegenübers spiegelt. Daraus ergibt sich, dass stabile Kooperation entstehen kann, wenn beide Seiten kooperativ handeln, während Feindseligkeit zunimmt, wenn auf Kooperation Defektion trifft. Eine mildere Variante sei Tit for two Tats. Hier reagiert jemand erst nach wiederholter Unfreundlichkeit mit Gegenwehr. Diese Strategie könne helfen, Missverständnisse zu überwinden und Beziehungen zu stabilisieren. Sie könne aber auch ausgenutzt werden, wenn ein Gegenüber bewusst immer wieder Grenzen überschreitet. Daraus folgt für den Autor, dass Nachsicht und Feindesliebe nicht grenzenlos eingefordert werden dürfen.
Im letzten Teil zieht Breitsameter daraus ethische und politische Schlussfolgerungen. Es gebe keine Garantie dafür, dass Feindesliebe den Täter dauerhaft verändere. Deshalb könne Feindesliebe nicht als absolute und situationslose Forderung verstanden werden. Wo einzelne Personen systematisch bedroht oder ausgenutzt würden, sei es weder vernünftig noch ethisch geboten, endlos nachzugeben. In modernen anonymen und komplexen Gesellschaften müsse die Einsicht der biblischen Texte deshalb sozialethisch weitergedacht werden. Nicht individuelle Selbstaufgabe, sondern die Schaffung gerechter und friedensfördernder Strukturen sei entscheidend. Rechtliche Regeln müssten helfen, Defektion zu begrenzen und Kooperation zu ermöglichen.
Für die Frage nach Soldatinnen und Soldaten bedeutet dies nach Breitsameter, dass rechtmäßiges militärisches Handeln nicht einfach moralisch verurteilt werden darf. Solange Soldatinnen und Soldaten innerhalb der Regeln des Rechts handeln, könne ihnen im Namen der Moral kein Vorwurf gemacht werden. Moral könne eher die rechtlichen Regeln selbst kritisch prüfen, nicht aber pauschal diejenigen anklagen, die sich an geltendes Recht halten. Wenn jedoch zweifelhaft sei, ob eine Praxis wirklich gerecht sei, müsse in einem demokratischen Rechtsstaat Raum für Kritik, Reform und auch für Gewissensentscheidungen bestehen. Niemand solle zu einer Handlung gezwungen werden, wenn ernsthaft umstritten sei, ob sie Recht oder Unrecht sei. Insgesamt kommt der Artikel also zu dem Ergebnis, dass das Gebot der Feindesliebe nicht als Verbot des Soldatenberufs verstanden werden darf. Es fordert vielmehr eine kluge, situationsbezogene und rechtlich eingebundene Ethik, die Gewalt begrenzt, Ausbeutung verhindert und auf gerechte Formen des Zusammenlebens zielt.