Didaktisch bietet das Medium einen lebensweltorientierten Zugang zur Auseinandersetzung mit Menschenwürde, Gleichberechtigung, Teilhabe und gesellschaftlicher Verantwortung und lässt sich deshalb auch gewinnbringend im Religionsunterricht einsetzen. Besonders geeignet erscheint eine Einbettung in Unterrichtseinheiten zu Menschenwürde, Nächstenliebe, Gerechtigkeit, Inklusion, Umgang mit Verschiedenheit und Verantwortung für Mitmenschen. Ausgangspunkt kann das im Material vorgesehene Blindenlogo sein. Die Lernenden äußern Vermutungen über seine Bedeutung und sammeln anschließend Situationen, in denen Sehen für sie im Alltag selbstverständlich erscheint. Darauf aufbauend können die Aufgaben des Arbeitsblattes in Partnerarbeit erprobt werden. Eine Person übernimmt die vorgesehene Rolle eines blinden Menschen, während die andere Person unterstützend begleitet. Das Material schlägt vor, zur intensiveren Erfahrung die Augen zu verbinden und nach Möglichkeit die Rollen zu wechseln. Methodisch erfordert diese Form des Selbstversuchs jedoch eine besonders sensible Begleitung. Die Simulation darf nicht den Eindruck vermitteln, die tatsächliche Lebenswirklichkeit eines Menschen mit Blindheit könne durch wenige Minuten mit verbundenen Augen erfahren werden. Genau auf diese Grenze weist auch das Medium ausdrücklich hin und betont, dass Menschen mit Blindheit zahlreiche Strategien, Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickeln, um ihren Alltag zu bewältigen. Diese Einschränkung sollte im Religionsunterricht ausdrücklich zum Gegenstand der Reflexion gemacht werden. Statt Mitleid in den Mittelpunkt zu stellen, sollte der Blick auf Selbstbestimmung, Fähigkeiten, Teilhabe und die gesellschaftlichen Bedingungen gerichtet werden, durch die Barrieren entstehen oder beseitigt werden können. Im anschließenden Unterrichtsgespräch können die Lernenden deshalb zunächst ihre Beobachtungen beschreiben und danach zwischen individuellen Schwierigkeiten und gesellschaftlich beziehungsweise räumlich bedingten Barrieren unterscheiden. Weiterführend können sie überlegen, welche Veränderungen in Schule, öffentlichem Raum und Alltag gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Das Material empfiehlt hierfür auch Bildimpulse zu Situationen wie Straßenverkehr, Wohnen, Einkaufen und Mobilität. Im Religionsunterricht lässt sich diese Auseinandersetzung anschließend auf die ethische Ebene übertragen. Fragen wie „Was bedeutet es, einen Menschen in seiner Würde wahrzunehmen?“, „Wann ist eine Gesellschaft gerecht?“ oder „Ist Gleichberechtigung erreicht, wenn alle Menschen gleich behandelt werden?“ eröffnen eine vertiefende Diskussion. Dabei kann herausgearbeitet werden, dass Teilhabe nicht allein eine Frage individueller Hilfsbereitschaft ist, sondern auch den Abbau gesellschaftlicher Barrieren voraussetzt. Das Medium beschreibt Inklusion entsprechend als selbstverständliche Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in alle Bereiche gesellschaftlichen Lebens und verbindet sie mit dem Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe. Für eine abschließende Sicherung können die Lernenden konkrete Vorschläge für eine barriereärmere Schule entwickeln und danach unterscheiden, was sie selbst tun können, welche Verantwortung die Schulgemeinschaft trägt und welche Aufgaben dem Staat zukommen. Der abschließende Bezug auf Artikel 3 Absatz 3 GG ermöglicht es, die zuvor gewonnenen Erfahrungen und Überlegungen rechtlich einzuordnen. Auf diese Weise verbindet das Medium Erfahrungsorientierung, ethische Urteilsbildung und Grundrechtsbildung und eröffnet zugleich einen geeigneten Zugang zur Frage, wie eine inklusive und gerechte Gemeinschaft gestaltet werden kann.