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Wer Tiere quält, der quält auch Menschen

Veröffentlichung:1.1.2015

Der Fachartikel „Wer Tiere quält, der quält auch Menschen!“ von Heike Baranzke ist im Heft ru heute erschienen und umfasst etwa 5 Seiten. Der Beitrag behandelt tierethische und theologische Grundfragen zum moralischen Umgang des Menschen mit Tieren. Im Mittelpunkt steht die Diskussion, ob die Ethik von Immanuel Kant eine tragfähige Begründung für Tierethik bieten kann. Dabei werden Probleme wie das Verhältnis von Mensch und Tier, moralische Verantwortung, Tierquälerei sowie die Frage nach der Begründung moralischer Pflichten gegenüber Tieren diskutiert.

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Der Artikel untersucht die bekannte Aussage Wer Tiere quält der quält auch Menschen und fragt nach ihrer moralischen und philosophischen Bedeutung. Hinter dieser Aussage steht das sogenannte Verrohungsargument. Dieses Argument besagt dass Tierquälerei die moralische Sensibilität des Menschen abstumpft und deshalb auch zu Gewalt gegenüber Menschen führen kann. Tierquälerei wird deshalb als moralisch problematisch betrachtet weil sie negative Auswirkungen auf das menschliche Verhalten gegenüber anderen Menschen haben kann.

Die Autorin zeigt dass dieses Argument häufig mit der Ethik von Immanuel Kant verbunden wird. Kant argumentierte dass grausames Verhalten gegenüber Tieren das Mitgefühl des Menschen schwächen kann. Wenn Menschen sich daran gewöhnen Tiere leiden zu lassen kann ihre moralische Sensibilität auch im Umgang mit anderen Menschen nachlassen. Daraus ergibt sich nach Kant eine Pflicht des Menschen Tiere nicht grausam zu behandeln. Diese Pflicht ist jedoch in erster Linie eine Pflicht des Menschen gegenüber sich selbst weil sie mit der eigenen moralischen Haltung zusammenhängt.

Diese Position wurde von verschiedenen Philosophen kritisiert. Arthur Schopenhauer etwa verspottete die Vorstellung dass Tiere nur eine Art Übungsobjekt für menschliches Mitgefühl seien. Auch Albert Schweitzer kritisierte dass Tiere in dieser Sichtweise nur indirekt moralisch berücksichtigt werden. Später formulierte der Philosoph Robert Nozick die bekannte Gegenüberstellung Utilitarismus für Tiere und Kantianismus für Menschen. Damit meinte er dass utilitaristische Ethiken besser geeignet seien Tierethik zu begründen als die Ethik Kants.

Der Artikel untersucht jedoch genauer ob diese Kritik wirklich gerechtfertigt ist. Dazu wird zunächst der historische Hintergrund des Verrohungsarguments dargestellt. Kant griff eine Idee auf die bereits im 18 Jahrhundert durch den englischen Künstler William Hogarth verbreitet wurde. Hogarth stellte in einer Bildserie dar wie Grausamkeit gegenüber Tieren zu immer größerer Gewalt gegenüber Menschen führen kann. Diese Darstellungen sollten eine moralische Warnung sein und vor den Folgen von Grausamkeit sensibilisieren.

Baranzke zeigt dass Kant dieses Motiv vor allem in einem moralpädagogischen Zusammenhang verwendet hat. Es diente dazu Menschen besonders Kinder für moralisches Verhalten zu sensibilisieren. Entscheidend für Kants Ethik ist jedoch nicht dieses pädagogische Argument sondern seine grundlegende Theorie der moralischen Pflicht.

Kants Ethik beruht auf der Idee der Autonomie des Menschen. Der Mensch besitzt die Fähigkeit sich selbst moralische Regeln zu geben und aus Vernunftgründen zu handeln. Wer erkennt dass er moralisch verpflichtet handeln kann erkennt zugleich dass er moralische Pflichten hat. Moralisches Handeln bedeutet daher das Gute um seiner selbst willen zu tun.

Innerhalb seiner Pflichtlehre unterscheidet Kant verschiedene Arten von Pflichten. Es gibt vollkommene und unvollkommene Pflichten sowie Pflichten gegenüber sich selbst und gegenüber anderen Menschen. Bemerkenswert ist dass Kant das Verbot der Tierquälerei als eine vollkommene Pflicht gegenüber sich selbst einordnet. Damit handelt es sich um ein kategorisches Verbot das nicht abgestuft werden kann.

Aus dieser systematischen Einordnung wird deutlich dass Kant Tierquälerei nicht nur wegen möglicher negativer Folgen für den Umgang mit Menschen ablehnt. Vielmehr beruht das Verbot auf der rationalen Einsicht dass Schmerzen und Leiden nicht ohne einen vernünftigen moralischen Grund verursacht werden dürfen. Wenn kein ethisch rechtfertigbarer Grund vorliegt handelt es sich um moralisch verwerfliche Quälerei.

Diese Einsicht gilt unabhängig davon ob es sich um Menschen oder Tiere handelt da beide Schmerz empfinden können. Entscheidend ist deshalb die Frage ob es einen vernünftigen Grund für die Zufügung von Leiden gibt. Diese Überlegung spielt auch in praktischen Debatten eine Rolle etwa bei Tierversuchen oder bei der Nutzung von Tieren zur Ernährung. In solchen Fällen muss jeweils geprüft werden ob eine moralische Rechtfertigung vorliegt.

Der Artikel betont dass solche Fragen nicht endgültig beantwortet werden können sondern in einer Gesellschaft immer wieder neu diskutiert werden müssen. Moralische Vorstellungen verändern sich im Laufe der Zeit und werden durch gesellschaftliche Entwicklungen beeinflusst.

Die Autorin kritisiert dass viele Kantkritiker seine Ethik missverstanden haben. Häufig wurde das Verrohungsargument als eigentliche Begründung für das Verbot von Tierquälerei interpretiert. Tatsächlich ist es jedoch nur ein pädagogisches Hilfsargument. Die grundlegende Begründung liegt in der rationalen moralischen Einsicht dass unnötiges Leiden nicht gerechtfertigt werden kann.

Damit zeigt der Artikel dass die kantische Ethik durchaus eine Grundlage für tierethische Überlegungen bieten kann. Die verbreitete These dass kantianische Ethik nur für Menschen geeignet sei während Tierethik utilitaristisch begründet werden müsse wird deshalb infrage gestellt. Das letzte Wort über die tierethische Bedeutung des Kantianismus ist nach Ansicht der Autorin noch nicht gesprochen.

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