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WiReLex | Deutsche Bibel GesellschaftHans-Ulrich Dallmann

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Hans-Ulrich Dallmann

Asyl

Veröffentlichung:1.5.2026

Der Artikel behandelt die historische Entwicklung des Asylrechts von der griechischen Antike bis zur Gegenwart. Asyl basiert religionsgeschichtlich auf der Trennung zwischen sakralen und profanen Bereichen, wobei heilige Orte oder Personen Schutz gewährten. Im Mittelalter war Asyl primär ein kirchliches Recht, das mit der Aufklärung durch territoriales und später internationales Asylrecht ersetzt wurde. Heute ist das Asylrecht in internationalen Konventionen verankert, bleibt aber in seiner praktischen Umsetzung umstritten.

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Der Artikel von Hans-Ulrich Dallmann analysiert die Geschichte des Asylrechts von seinen religionsgeschichtlichen Ursprüngen bis zur modernen internationalen Rechtspraxis. In der griechischen Antike bezeichnet Asyl einen geschützten Ort, meist Heiligtümer, an dem der Zugriff auf Personen verboten war. Die hebräische Bibel kennt ähnliche Regelungen, wobei das jüdische Asylrecht primär dem Schutz vor Blutrache diente und vom Prinzip der Verrechtlichung von Gewaltausübung geprägt war. In der Alten Kirche und im frühen Mittelalter war Asyl genuin kirchliches Recht, das auf der Ehrwürdigkeit des Ortes (reverentia loci) und der Beistandspflicht des Bischofs (intercessio) basierte und als Mittel zur Durchsetzung besseren Rechts fungierte. Mit der Aufklärung und der Emanzipation der politischen Macht von der Kirche verlor das Kirchenasyl an Bedeutung und wurde durch das territoriale Asyl ersetzt. Im 19. Jahrhundert entwickelte sich ein liberales Asylrecht als individuelles Recht. Die massiven Flüchtlingsbewegungen des 20. Jahrhunderts führten zur Gründung internationaler Institutionen wie dem Nansenamt und schließlich zur Verankerung des Asylrechts in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Das deutsche Grundgesetz übernahm nach dem Zweiten Weltkrieg ein umfassendes Asylrecht mit drei Grundsätzen: Schutz vor Zurückweisung an der Grenze, vor Ausweisung und vor Auslieferung. Trotz internationaler Konventionen bleibt umstritten, ob den Asylsuchenden ein subjektives Recht auf Asylgewährung entspricht, da die Staaten ihre Autonomie über die Asylvergabe bewahrt haben.

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