Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht ist eine Organisationsform religiöser Bildung in öffentlichen Schulen, bei der verschiedene Religionsgemeinschaften gemäß Art. 7 Abs. 3 GG gemeinsam Unterricht konzipieren und durchführen. Diese Form unterscheidet sich von der bloßen Gastfreundschaft anderer Konfessionen und vom ökumenischen Religionsunterricht dadurch, dass unterschiedliche konfessionelle Perspektiven erkennbar und unterscheidbar im Unterricht thematisiert werden. Der entscheidende Anstoß kam 1994 von der EKD-Denkschrift "Identität und Verständigung", die auch eine Fächergruppe mit Ethikunterricht vorschlug, die sich jedoch nie durchsetzte. Die deutschen Bischöfe lehnten zunächst Kooperationen ab, öffneten sich aber angesichts demografischer Veränderungen ab 2016 dieser Entwicklung. In den letzten Jahren hat sich die Diskussion von grundlegenden Fragen zur Implementierung und Ausgestaltung verlagert. Das Modell hat sich in Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern etabliert, weist aber starke regionale Unterschiede auf. Zugleich entstehen Forderungen nach religionskooperativem Unterricht, der auch islamische und Ethik-Fächer einbeziehen würde. Die empirische Begleitforschung konzentriert sich bislang auf bundeslandspezifische Modelle und ist noch unzureichend vernetzt. Der Artikel dokumentiert systematisch die unterschiedlichen Gestaltungsformen in den sechs Hauptumsetzungsregionen und verweist auf bahnbrechende Entwicklungen in Österreich.