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Justitia et Pax

Justitia et Pax

Perspektiven einer solidarischen, resilienten und verteidigungsfähigen Gesellschaft

Deutsche Kommission Justitia et Pax, Schriftenreihe Gerechtigkeit und Frieden, Heft 144, Oktober 2025

Veröffentlichung:18.5.2026

Die Deutsche Kommission Justitia et Pax legt ein Orientierungspapier zur Debatte um Wehrdienst und Freiwilligendienste vor: Freiwilligkeit vor Pflicht, Kriegsdienstverweigerung schützen, junge Menschen einbeziehen – fundiert aus katholisch-friedensethischer Perspektive.


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Das Orientierungspapier Nr. 144 der Schriftenreihe „Gerechtigkeit und Frieden" der Deutschen Kommission Justitia et Pax (Oktober 2025) ist das bislang ausführlichste kirchlich-katholische Dokument zur aktuellen Debatte um Wehrdienst, Wehrpflicht und Freiwilligendienste. Erarbeitet wurde es von einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe, der Vertreterinnen und Vertreter zahlreicher Organisationen angehörten: BDKJ, pax Christi, Caritas, Malteser, Gemeinschaft Katholischer Soldaten, Katholisches Militärbischofsamt, Kommissariat der Deutschen Bischöfe und das ZdK. Das Dokument hat damit besonderes Gewicht als Ausdruck eines breiten kirchlichen Konsenses.

Inhaltlich entfaltet das Papier zunächst den politisch-gesellschaftlichen Kontext: Die durch den russischen Angriffskrieg veränderte Sicherheitslage, die personelle Unterausstattung der Bundeswehr und gesellschaftliche Spaltungsprozesse durch Rechtspopulismus und Extremismus bilden den Rahmen. Dabei mahnen die Autorinnen und Autoren ausdrücklich, den Blick nicht auf die militärische Dimension zu verengen – Sicherheit müsse politisch, ökonomisch und sozialpsychologisch gedacht werden, immer mit langfristiger Friedensperspektive.

Aus friedensethischer Perspektive entwickelt das Papier eine klare Wertehierarchie: Freiwilligkeit geht vor Verpflichtung. Pflichtdienste sind schwere Eingriffe in Grundrechte und bedürfen substanzieller Begründung – der Staat muss nachweisen, dass eine konkrete Bedrohung des Gemeinwesens nur so abgewehrt werden kann. Allgemeine Missstände reichen dafür nicht aus. Besonders bemerkenswert ist der Hinweis, dass politische Argumente der bloßen Notwendigkeit junge Menschen kaum motivieren können: Gesellschaftliches Engagement brauche ein positives, sinnstiftendes Element – auch die Kirchen könnten und sollten zu einem solchen Bild beitragen.

Für den Religionsunterricht besonders wertvoll sind drei Aspekte: Erstens die Anknüpfung an die Tradition der Würzburger Synode (1975), die alle Dienstformen – ob militärisch oder zivil – als gleichwertig anerkannte. Dieses Prinzip soll sich in Recht und Finanzierung widerspiegeln. Zweitens die Betonung, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung auch im Verteidigungsfall ungeschmälert erhalten bleiben muss – verbunden mit der konkreten Forderung, kirchliche Beratungsstellen für Kriegsdienstverweigerer nach Art. 4 Abs. 3 GG wieder zu etablieren (z. B. die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerer, KAK). Drittens die Forderung nach einem echten Dialog mit jungen Menschen: Ihre Lebenswirklichkeit – geprägt durch Pandemie, Klimakrise, demografischen Druck und Fragen der Generationengerechtigkeit – kommt in der öffentlichen Debatte bislang kaum vor.

Als Orientierung empfiehlt das Papier das schwedische Modell: zunächst Information aller Wehrfähigen und Gewinnung von Freiwilligen; erst wenn dies scheitert, sind verpflichtende Regelungen legitim – mit klaren Kriterien für Wehrgerechtigkeit und gesellschaftliche Akzeptanz. Geschlechtergerechtigkeit bei einer möglichen Wehrpflicht wird als rechtlich und ethisch dringend klärungsbedürftig bezeichnet.

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18.5.2026

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