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WiReLex | Deutsche Bibelgesellschaft

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Asyl

Veröffentlichung:31.3.2026

Der Artikel „Asyl" von Hans-Ulrich Dallmann ist ein Lexikonartikel aus dem Wissenschaftlich Religionspädagogischen Lexikon im Internet (WiReLex), herausgegeben von der Deutschen Bibelgesellschaft (erstellt Februar 2018). Der Beitrag entfaltet den Begriff des Asyls in historischer, rechtlicher, ethischer und religionspädagogischer Perspektive und behandelt dabei das Kirchenasyl als Sonderform sowie biblische und didaktische Anknüpfungspunkte für den Religionsunterricht.

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Dallmann erschließt den Begriff des Asyls ausgehend von seiner religionsgeschichtlichen Wurzel in der Trennung zwischen sakraler und profaner Sphäre. Im griechischen Altertum bezeichnete asulon einen Ort, an dem der Zugriff auf Personen und Sachen verboten war – ursprünglich durch die Berührung mit dem Heiligen, etwa dem Altar, begründet. Die israelitische Tradition kannte ein analoges Asylrecht, das jedoch zunehmend als Rechtsinstitut zur Begrenzung von Gewalt und Verrechtlichung der Strafverfolgung verstanden wurde, wie etwa die Regelungen in Ex 21,13f. und Dtn 19,6 belegen.

In der Alten Kirche und im frühen Mittelalter entwickelte sich das Kirchenasyl als genuines kirchliches Recht, das auf zwei Grundlagen ruhte: der reverentia loci (Ehrwürdigkeit der Stätte) und der intercessio (Beistandspflicht des Bischofs). Das Kirchenasyl war dabei nicht als genereller Strafschutz konzipiert, sondern als Instrument zur Durchsetzung eines besseren Rechts und stand wiederholt im Spannungsfeld zwischen geistlicher und weltlicher Machtausübung. Mit der Aufklärung und der Emanzipation politischer Macht von der Kirche trat an die Stelle des Kirchenasyls das territoriale Asyl, das fortan vorrangig dem Schutz politischer und religiöser Flüchtlinge diente, ohne jedoch naturrechtlich verbindlich verankert werden zu können.

Die völkerrechtliche Kodifizierung des Asylrechts erfolgte erst nach dem Zweiten Weltkrieg: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 (Art. 14) sowie die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 bilden die zentralen Referenzdokumente. Dallmann betont dabei eine grundlegende Asymmetrie: Dem weitgehend anerkannten ius emigrandi (Recht auf Ausreise) korrespondiert kein gleichwertiges ius immigrandi (Recht auf Einreise), woraus ein strukturelles ethisches Dilemma entsteht, das auch das Asylrecht bis heute prägt.

Den ethischen Teil strukturiert Dallmann anhand zweier konkurrierender Positionen: Liberale Ansätze – vertreten etwa durch Immanuel Kants Hospitalitätsrecht im Rahmen eines Weltbürgerrechts sowie durch Joseph Carens' Plädoyer für offene Grenzen auf Basis rawlsscher Grundfreiheiten – stehen kommunitären Positionen gegenüber, für die Michael Walzer steht. Walzer begreift die Mitgliedschaft in einem Gemeinwesen als zentrales distributives Gut und leitet daraus das Recht bereits vorhandener Mitglieder ab, über Zugehörigkeit zu entscheiden. Eine vermittelnde Position entwickelt Seyla Benhabib im Anschluss an Hannah Arendts „Recht, Rechte zu haben", indem sie die Durchsetzung dieses Rechts an internationale Institutionen adressiert.

Das Kirchenasyl in seiner heutigen Form – Gewährung von Schutz in Gemeinde- oder Kirchenräumen zur Verhinderung drohender Abschiebung – diskutiert Dallmann als Rekurs auf historische Traditionen und als Instrument christlicher Identitätsbildung, nicht als Wiedereinsetzung überholten Kirchenrechts. Die Sanctuary-Bewegung in den USA bildet dabei einen wichtigen Referenzpunkt.

Für die Religionspädagogik hält Dallmann fest, dass das Thema Asyl stets im umfassenderen Kontext von Flucht und Migration zu behandeln ist. Biblische Bezüge – etwa das alttestamentliche Asylrecht oder neutestamentliche Fremdenmetaphorik – sind nach Dallmann nur begrenzt direkt anwendbar und bedürfen sorgfältiger Spezifizierung und Aktualisierung. Didaktisch warnt er vor einer übervereinfachenden Emotionalisierung durch Konzentration auf Einzelschicksale und empfiehlt Unterrichtsmaterialien, die strukturelle Zusammenhänge – Fluchtursachen, Verfahren, Integration – in den Blick nehmen.

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