Das Interview beschäftigt sich mit der Bedeutung des Grundgesetzes für Religion und Religionsunterricht in Deutschland. Anlass ist das siebzigjährige Bestehen der deutschen Verfassung. Dabei wird deutlich gemacht, dass das Grundgesetz nicht religionsneutral im Sinne von religionsfern ist, sondern Religion ausdrücklich schützt und ihre gesellschaftliche Bedeutung anerkennt.
Zu Beginn betont Markus Kremer einen für ihn wichtigen Artikel des Grundgesetzes. Er hebt hervor, dass Eigentum verpflichtet und dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. Diese Aussage wird als ethische und gesellschaftliche Verpflichtung verstanden. Bildung und Wissen gelten in diesem Zusammenhang ebenfalls als eine Form von Eigentum, das nicht nur dem eigenen Vorteil dienen darf. Vielmehr soll Bildung eingesetzt werden, um soziale Gerechtigkeit zu fördern und benachteiligten Menschen Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Hier zeigt sich eine Verbindung zwischen gesellschaftlicher Verantwortung und christlicher Ethik.
Ein weiterer Schwerpunkt des Interviews ist die Religionsfreiheit. Das Grundgesetz schützt sowohl die positive Religionsfreiheit als auch die negative Religionsfreiheit. Menschen haben das Recht eine Religion zu praktizieren oder auch keine Religion zu haben. Gleichzeitig darf der Staat nicht entscheiden, was als Religion gilt oder wie Religion ausgeübt werden darf. Diese Zurückhaltung des Staates ist historisch begründet, da staatliche Kontrolle über Religion in der Vergangenheit zu schweren Verbrechen geführt hat, besonders während der Zeit des Nationalsozialismus und des Holocaust. Deshalb schützt das Grundgesetz sowohl einzelne Gläubige als auch religiöse Gemeinschaften.
Die Religionsgemeinschaften besitzen bestimmte Rechte innerhalb der Gesellschaft. Dazu gehört auch das Recht auf Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Dieser wird als staatliches Unterrichtsfach organisiert, aber in Zusammenarbeit mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften gestaltet. Dadurch entsteht ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Staat und Religion.
Ein weiterer Teil des Interviews beschäftigt sich mit der Rolle von Religion in der Schule. Schule ist ein öffentlicher Raum, in dem unterschiedliche religiöse und weltanschauliche Überzeugungen aufeinandertreffen. Der Religionsunterricht kann nach Ansicht von Kremer zur Verständigung beitragen, weil er zentrale Werte vermittelt. Dazu gehören Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Toleranz und Gerechtigkeit. Diese Werte sind sowohl Teil des Grundgesetzes als auch Teil des christlichen Menschenbildes und der biblischen Tradition.
Der Religionsunterricht hat im Grundgesetz eine besondere Stellung. Er ist ein ordentliches Lehrfach und wird konfessionell erteilt. Gleichzeitig steht er vor neuen Herausforderungen, weil die Gesellschaft religiös vielfältiger geworden ist. Viele Lernende gehören heute unterschiedlichen Religionen an oder sind konfessionslos. Der Religionsunterricht muss daher offen mit dieser Vielfalt umgehen und sie als Chance für Dialog und gegenseitiges Verständnis nutzen. Ziel ist es, die religiöse Mündigkeit der Lernenden zu fördern und ihnen eine selbstständige Entscheidung über ihre religiöse Orientierung zu ermöglichen.
Auch die Rolle der Eltern wird thematisiert. Das Grundgesetz überträgt den Eltern das Recht und die Verantwortung für die religiöse Erziehung ihrer Kinder. Deshalb entscheiden Eltern bis zum vierzehnten Lebensjahr über die Religionszugehörigkeit ihrer Kinder. Der Staat unterstützt dieses Recht, indem er Religionsunterricht anbietet. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, sich aus Gewissensgründen vom Religionsunterricht abzumelden.
Schließlich wird auf die zunehmende Zahl konfessionsloser Menschen in Deutschland eingegangen. Diese Entwicklung führt dazu, dass der Ethikunterricht stärker an Bedeutung gewinnt. Dennoch betont Kremer, dass der Religionsunterricht weiterhin eine besondere Stellung besitzt, weil er ausdrücklich in der Verfassung verankert ist. Diese Regelung ist kein kirchliches Privileg, sondern Ausdruck der staatlichen Neutralität. Der Staat verzichtet bewusst darauf, selbst über religiöse Wahrheiten zu entscheiden, und überlässt diese Aufgabe den Religionsgemeinschaften.
Abschließend wird die Frage gestellt, ob das Grundgesetz nach siebzig Jahren verändert werden sollte. Kremer sieht dafür keinen dringenden Anlass. Er betont vielmehr, dass das Grundgesetz genügend Möglichkeiten bietet, um auch in einer pluralen Gesellschaft Orientierung zu geben. Wichtig sei vor allem, den positiven Beitrag von Religion zur Gesellschaft stärker wahrzunehmen. Religion könne zu Humanität, Versöhnung und Gerechtigkeit beitragen und damit dem Gemeinwohl dienen.