Der Artikel dokumentiert ein Podiumsgespräch über die Frage, wie die Dogmen des Ersten Vatikanischen Konzils heute aus kirchenhistorischer und kirchenrechtlicher Sicht zu bewerten sind. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass Kirchenrecht und Kirchengeschichte unterschiedliche Blickwinkel auf dieselbe Wirklichkeit haben. Während das Kirchenrecht in einem in sich geschlossenen und verbindlichen System denkt, das seinen Geltungsanspruch aus sich selbst bezieht, ordnet die Geschichtswissenschaft dieses System in seine Entstehungszeit, seine politischen Hintergründe und seine historischen Bedingungen ein. Dadurch wird deutlich, dass kirchliche Ordnungen und Dogmen nicht losgelöst von ihren geschichtlichen Voraussetzungen verstanden werden können.
Thomas Schüller und Franz Xaver Bischof widersprechen jedoch der Vorstellung, dass Kirchenrecht und Kirchengeschichte unvereinbare Gegensätze seien. Beide betonen, dass das Kirchenrecht nur im Licht seiner Geschichte richtig verstanden werden kann. Zugleich zeigen sie, dass es in der Geschichte der Kirche unterschiedliche Rechtstraditionen gegeben hat, die nicht einfach mit dem heutigen römisch zentralistischen Modell identisch waren. Gerade diese Vielfalt früherer Rechtsformen könne helfen, das Erste Vatikanische Konzil neu zu betrachten und über alternative Strukturen in der Kirche nachzudenken.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs wird deutlich, dass das gegenwärtige kirchliche System stark auf den Papst ausgerichtet ist. Thomas Schüller beschreibt, dass kirchliche Lehren und Rechtsnormen hohe Verbindlichkeit besitzen und durch ein differenziertes Rechtssystem abgesichert werden. Gleichzeitig müsse Wissenschaft das Rechtssystem von außen betrachten und kritisch hinterfragen. Als Beispiel nennt er die Diskussion um die Frauenordination, bei der kirchenrechtliche Vorgaben den Rahmen eng setzen, wissenschaftliche Reflexion aber dennoch nach historischen Bedingungen, Alternativen und innerkirchlichen Entwicklungsmöglichkeiten fragen müsse.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Frage nach Widerstand und Nichtannahme römischer Entscheidungen. Schüller verweist auf die kirchenhistorische Tradition der Remonstratio, also auf die Möglichkeit, dass Bischöfe römische Entscheidungen begründet zurückweisen und in ihrer Diözese nicht umsetzen. In diesem Zusammenhang wird auch die aktuelle Debatte um die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare angesprochen. Die Gesprächspartner beobachten, dass römische Verbote in vielen Teilen der Welt nicht mehr selbstverständlich befolgt werden. Franz Xaver Bischof deutet dies als Folge eines länger andauernden Autoritätsverlustes des römischen Lehramtes, der bereits mit der Enzyklika Humanae Vitae sichtbar geworden sei. Wenn große Teile der Gläubigen bestimmte Lehren nicht mehr mittragen, verliere das Lehramt faktisch an Durchsetzungskraft.
Zugleich macht Thomas Schüller deutlich, dass die Kirche weiterhin über Mittel der Disziplinierung verfügt, besonders gegenüber Bischöfen, Priestern und Lehrenden, die in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis stehen. Normale Gläubige seien dadurch weniger zu erreichen, doch in bestimmten kirchlichen Gruppen wirke das System der Kontrolle fort. Beide Gesprächspartner heben hervor, dass die katholische Kirche weltweit sehr unterschiedliche kulturelle Kontexte umfasst. Deshalb könne es in bestimmten Fragen keine einzige für alle Regionen gleich passende Antwort geben. Das Christentum sei von seinem Wesen her inkulturationsfähig und dürfe nicht allein zentralistisch organisiert werden, wenn es in verschiedenen Kulturen lebendig bleiben wolle.
Im letzten Teil des Gesprächs geht es um die Grenzen des gegenwärtigen Systems. Es wird darauf hingewiesen, dass das geltende Recht keinen überzeugenden Umgang mit problematischen Ausnahmefällen vorsieht, etwa mit einem häretischen oder dauerhaft handlungsunfähigen Papst. Darin sehen die Gesprächspartner eine kirchenrechtliche Sackgasse. Auf die Frage nach möglichen Lösungen schlagen Bischof und Schüller Modelle vor, die mehr Dezentralisierung und stärkere kollegiale Leitungsformen ermöglichen würden. Bischof spricht sich für Kontinentalkirchen mit weitgehenden Sonderrechten aus, ohne die Einheit der katholischen Kirche aufzugeben. Schüller verweist auf das alte System der Patriarchate als mögliches Vorbild für eine stärker ausbalancierte Ordnung zwischen Einheit und Eigenständigkeit.
Beide machen deutlich, dass eine grundlegende Revision der Lehren des Ersten Vatikanischen Konzils nur durch den Papst selbst und wohl auch durch ein Konzil angestoßen werden könnte. Gleichzeitig bleibt die schwierige systematisch theologische Frage offen, wie die Kirche mit Dogmen umgehen kann, die als geoffenbarte Wahrheit gelten, aber in ihrer historischen Form problematisch geworden sind. Insgesamt zeigt der Artikel, dass die Dogmen des Ersten Vatikanischen Konzils weiterhin tief in das Kirchenrecht und das Selbstverständnis der katholischen Kirche eingreifen und dass ihre Neubewertung eine zentrale Aufgabe für die Zukunft bleibt.