Inhaltlich gliedert sich die Einheit in vier bis sechs Unterrichtsstunden, die sich methodisch durch Problemorientierung, Multiperspektivität und hohe Schüleraktivierung auszeichnen. In der ersten Stunde setzen sich die Lernenden mit dem Gewaltbegriff auseinander. Dabei unterscheiden sie verschiedene Gewaltformen – direkte, strukturelle und kulturelle Gewalt – mithilfe einer sogenannten Gewaltpyramide und analysieren Bildmaterial, um erste Einordnungen vorzunehmen.
Die zweite Stunde widmet sich der spezifischen Wirkung von Gewaltbildern. Anhand journalistischer Bilder, etwa von World Press Photo, wird diskutiert, wodurch ein Bild zum Gewaltbild wird. Ein zentraler Text mit dem Titel „Kann ein Bild gewalttätig sein?“ eröffnet die Frage, inwiefern Bilder nicht nur Gewalt abbilden, sondern auch selbst als gewaltvoll empfunden werden können, etwa wenn sie voyeuristisch oder entmenschlichend wirken.
In der dritten Stunde stehen Gewaltvideos im Netz im Fokus. Die Schüler bearbeiten Szenarien, in denen sie verschiedene Rollen einnehmen – etwa die eines Social-Media-Nutzers, eines Plattformbetreibers oder einer Strafverfolgungsbehörde. Diese Rollenspiele und Entscheidungssituationen ermöglichen eine tiefergehende Reflexion über Handlungsmöglichkeiten und Verantwortlichkeiten. Außerdem wird diskutiert, wie automatisierte Systeme wie PhotoDNA oder KI-gestützte Algorithmen zur Erkennung illegaler Inhalte arbeiten und welche ethischen wie praktischen Herausforderungen mit ihrem Einsatz verbunden sind.
In der vierten Stunde reflektieren die Lernenden ihr eigenes Medienverhalten: Wie geht man damit um, wenn man im Netz auf Gewaltinhalte stößt? Gemeinsam erarbeiten sie Kriterien für das Teilen, Melden oder Löschen solcher Inhalte und erstellen Checklisten als Handlungsorientierung für den Alltag. Optional kann die Einheit um zwei weitere Stunden ergänzt werden, in denen Aspekte wie journalistische Verantwortung oder internationale Fallbeispiele vertieft behandelt werden.
Begleitend werden verschiedene Materialien bereitgestellt: Definitionstabellen, Bildanalysen, juristische Hintergrundtexte (u. a. zum §131 StGB über Gewaltdarstellungen), Arbeitsblätter zur Rollenverteilung sowie Reflexionsbögen. Insgesamt verfolgt die Unterrichtseinheit einen normativ-kritischen Ansatz, der rechtliche, ethische und medienpädagogische Perspektiven miteinander verknüpft. Die Schülerinnen und Schüler lernen so nicht nur, Gewaltbilder zu erkennen und einzuordnen, sondern entwickeln auch ein Bewusstsein für die eigene Verantwortung im digitalen Raum.